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   OLG Düsseldorf, 29.10.1993 - 22 U 318/92   

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OLG Düsseldorf, 29.10.1993 - 22 U 318/92 (https://dejure.org/1993,3581)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.10.1993 - 22 U 318/92 (https://dejure.org/1993,3581)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Oktober 1993 - 22 U 318/92 (https://dejure.org/1993,3581)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 631; VOB/B § 4 Nr. 7, § 8 Nr. 3

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistung nach Auftragskündigung (IBR 1994, 153)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Was sind die Folgen einer Kündigung? (IBR 1995, 107)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 155
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.1993 - 22 U 318/92
    Wenn der Auftraggeber kündigt und den Auftragnehmer auffordert, die Baustelle sofort zu verlassen und abzurechnen, obwohl der Auftragnehmer auch im Falle vorzeitiger Beendigung des Bauvertrages grundsätzlich verpflichtet und berechtigt bleibt, Mängel der von ihm erstellten Werkteile zu beseitigen, und bereits mit erfolgversprechenden Nachbesserungen begonnen hat, entfällt die Vorleistungspflicht des Auftragnehmers, weshalb er uneingeschränkt Zahlung des Werklohnes verlangen kann (siehe auch BGHZ 50, 175 = NJW 1968, 1873 ; BGHZ 88, 240 = BauR 1984, 58 = NJW 1984, 230 ; BGH, NJW 1990, 3008 ; Ingenstau/Korbion § 13 VOB/B Rdn. 601).
  • BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.1993 - 22 U 318/92
    Zur Fälligkeit des Werklohnes nach Kündigung durch den Auftraggeber bedarf es nicht der Abnahme und deshalb auch nicht der Herbeiführung der Abnahmefähigkeit (BGH, BauR 1987, 689, 690 = NJW 1988, 140 ; DRsp I (138) 664 a-b = BauR 1993, 469, 472 = NJW 1993, 1972 ).«.
  • BGH, 16.05.1968 - VII ZR 40/66

    Rechte des Unternehmers bei grundloser Erfüllungsverweigerung durch den Besteller

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.1993 - 22 U 318/92
    Wenn der Auftraggeber kündigt und den Auftragnehmer auffordert, die Baustelle sofort zu verlassen und abzurechnen, obwohl der Auftragnehmer auch im Falle vorzeitiger Beendigung des Bauvertrages grundsätzlich verpflichtet und berechtigt bleibt, Mängel der von ihm erstellten Werkteile zu beseitigen, und bereits mit erfolgversprechenden Nachbesserungen begonnen hat, entfällt die Vorleistungspflicht des Auftragnehmers, weshalb er uneingeschränkt Zahlung des Werklohnes verlangen kann (siehe auch BGHZ 50, 175 = NJW 1968, 1873 ; BGHZ 88, 240 = BauR 1984, 58 = NJW 1984, 230 ; BGH, NJW 1990, 3008 ; Ingenstau/Korbion § 13 VOB/B Rdn. 601).
  • BGH, 15.05.1990 - X ZR 128/88

    Rechtsfolgen der Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Besteller

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.1993 - 22 U 318/92
    Wenn der Auftraggeber kündigt und den Auftragnehmer auffordert, die Baustelle sofort zu verlassen und abzurechnen, obwohl der Auftragnehmer auch im Falle vorzeitiger Beendigung des Bauvertrages grundsätzlich verpflichtet und berechtigt bleibt, Mängel der von ihm erstellten Werkteile zu beseitigen, und bereits mit erfolgversprechenden Nachbesserungen begonnen hat, entfällt die Vorleistungspflicht des Auftragnehmers, weshalb er uneingeschränkt Zahlung des Werklohnes verlangen kann (siehe auch BGHZ 50, 175 = NJW 1968, 1873 ; BGHZ 88, 240 = BauR 1984, 58 = NJW 1984, 230 ; BGH, NJW 1990, 3008 ; Ingenstau/Korbion § 13 VOB/B Rdn. 601).
  • BGH, 25.06.1987 - VII ZR 251/86

    Beseitigung von Mängeln bei vorzeitiger Beendigung eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.1993 - 22 U 318/92
    Zur Fälligkeit des Werklohnes nach Kündigung durch den Auftraggeber bedarf es nicht der Abnahme und deshalb auch nicht der Herbeiführung der Abnahmefähigkeit (BGH, BauR 1987, 689, 690 = NJW 1988, 140 ; DRsp I (138) 664 a-b = BauR 1993, 469, 472 = NJW 1993, 1972 ).«.
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 17 U 19/01

    Anspruch auf Kostenersatz für eine durchgeführte Mängelbeseitigung an einer

    Für die Fälligkeit eines Werklohns nach Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber bedarf es jedoch nicht der Abnahme und daher auch nicht der Herbeiführung der Abnahmefähigkeit (BGH, NJW 1987, 382, 383; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 155 ; OLG Hamm, BauR 2002, 631, 632).
  • OLG Dresden, 16.10.1997 - 7 U 1476/97

    Mängelbeseitigung durch Neuherstellung

    Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1995, 155 ), die sich im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH zur grundsätzlichen Berechtigung des Werkunternehmers zur Mängelbeseitigung trotz Kündigung (NJW 1988, 140 ) befindet, besteht ein Anspruch auf Zahlung des gesamten restlichen Werklohnes gem. § 631 BGB , wenn der Unternehmer mit erfolgversprechenden Nachbesserungsarbeiten begonnen hat und durch eine Kündigung dem Unternehmer die Nachbesserung verweigert wurde.
  • OLG Köln, 15.05.1998 - 19 U 191/97

    Recht des Lieferanten, Hardwarekomponenten auszuwählen

    Damit ist die Vorleistungspflicht - auch hinsichtlich möglicherweise bestehender Mängel - der Klägerin entfallen mit der Folge, daß sie fortan uneingeschränkt die Zahlung des Werklohns verlangen kann (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 1994, 190; BGHZ 50, 175, 177 = NJW 1968, 1873; BGH BauR 1984, 58, 61; BGH NJW 1990, 3008; Ingenstau/Korbion, VOB, 12. Aufl., § 13 VOB/B Rn. 601).
  • LG Kiel, 17.12.2004 - 13 O 8/00

    Anspruch auf Vorschussleistung gemäß § 637 Abs.3 BGB im Zusammenhang mit einer

    Jedenfalls aber ist die Zahlung des Werklohns für die mängelbehafteten Leistungen der Klägerin insgesamt von der vorherigen Nachbesserung - selbst wenn der Beklagten zu 1 insoweit noch ein Anspruch zustehen sollte - nicht mehr abhängig (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 155; OLG Dresden, BauR 1998, 787, 789; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 86; Werner/Pastor a.a.O. Rn.1620 aE).
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